Aktuelle Rechtsprechung

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Quelle: www.dnoti.de



Freistellungsverpflichtung mit Zahlungsauflage

1. Ein Anspruch auf Freistellung von der grundpfandrechtlichen Mithaftung

BGB §§ 242, 362, 875 Abs. 1, 1175 Abs. 1 S. 2; MaBV § 3
aufgrund einer Erklärung der finanzierenden Bank gem. § 3 MaBV ist nicht
gegeben, wenn der Erwerber den Kaufpreis auf ein anderes als das angegebene
Konto des Bauträgers bei der finanzierenden Bank überweist.

2. Eine Warnpflicht einer Bank im Überweisungsverkehr kommt in Betracht,
wenn sie von Fehlbuchungen Kenntnis erhält und in zumutbarer Weise
in der Lage ist, wirtschaftlichen Schaden vom Kunden fernzuhalten.

LG Aschaffenburg, Urteil v. 15.11.1996 - 3 O 177/96
WM 1997, 1849

Nachweis der Vertretungsberechtigung bei der Beschlußfassung einer GmbH

Das Registergericht ist nach § 12 FGG berechtigt und verpflichtet,
bei der Anmeldung auch nur deklaratorischer Eintragungen wie der Abberufung
eines Geschäftsführers aufgrund konkreter Zweifel daran, ob der Gesellschafter
bei der Beschlußfassung ordnungsgemäß vertreten war, die Vertretungsbefugnis
des Handelnden zu prüfen.

Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Beschluß und einer
vorangegangenen Offenlegung der Vertretungsverhältnisse berechtigt
das Registergericht nicht, die Vorlage einer Vertretungsbescheinigung
zu verlangen.

Durch die Anmeldung seitens des Geschäftsführers der GmbH ist noch
die hinreichende innergesellschaftliche Eigenkontrolle gewährleistet,
daß tatsächlich ein Beschluß der Gesellschafter zur Eintragung in das
Handelsregister angemeldet wird, der durch vertretungsberechtigte
Personen gefaßt wurde (Kirstgen, Rpfleger 1989, 67 f.).

Landgericht Berlin, Beschluß vom 03.12.1997 - 98 T 119/97
Landgericht Berlin, Beschluß vom 20.01.1998 - 98 T 124/97

FGG § 12; GmbHG § 39

Vertretungsbefugnis bei ausländischer Gesellschaft

Wird dem Handelsregister im Zusammenhang mit einer Anmeldung die Vertretungsbefugnis einer ausländischen Gesellschaft nachgewiesen, so hat das Registers auch bei einer drei Jahre später erfolgenden weiteren Anmeldung davon auszugehen, daß die seinerzeitigen Vertretungsverhältnisse weiterbestehen, sofern es keine Anhaltspunkte für eine Änderung hat.

LG Berlin, Beschl. v. 20.01.1998 - 98 T 124/97


FGG § 12; GmbHG §§ 39, 54

Öffentliche Beweiskraft der Postzustellungsurkunden auch nach der Privatisierung

Postzustellungsurkunden kommt auch nach der Privatisierung der Post die Beweiskraft öffentlicher Urkunden zu.

LG Bonn, Beschluß v. 15.12.1997 - 13 O 421/97
ZIP 1998, 401


ZPO § 418



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