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Aktuelle Rechtsprechung
Für die korrekte Wiedergabe der angeführten Urteile übernimmt die Sozietät Rechtens & Partner keine Gewährleistung. Ihre Wirksamkeit im Besonderen bedarf der weiteren Prüfung.
Quelle: www.dnoti.de
Freistellungsverpflichtung mit Zahlungsauflage
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1. Ein Anspruch auf Freistellung von der grundpfandrechtlichen Mithaftung
BGB §§ 242, 362, 875 Abs. 1, 1175 Abs. 1 S. 2; MaBV § 3 aufgrund einer Erklärung der finanzierenden Bank gem. § 3 MaBV ist nicht gegeben, wenn der Erwerber den Kaufpreis auf ein anderes als das angegebene Konto des Bauträgers bei der finanzierenden Bank überweist.
2. Eine Warnpflicht einer Bank im Überweisungsverkehr kommt in Betracht, wenn sie von Fehlbuchungen Kenntnis erhält und in zumutbarer Weise in der Lage ist, wirtschaftlichen Schaden vom Kunden fernzuhalten.
LG Aschaffenburg, Urteil v. 15.11.1996 - 3 O 177/96 WM 1997, 1849
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Nachweis der Vertretungsberechtigung bei der Beschlußfassung einer GmbH
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Das Registergericht ist nach § 12 FGG berechtigt und verpflichtet, bei der Anmeldung auch nur deklaratorischer Eintragungen wie der Abberufung eines Geschäftsführers aufgrund konkreter Zweifel daran, ob der Gesellschafter bei der Beschlußfassung ordnungsgemäß vertreten war, die Vertretungsbefugnis des Handelnden zu prüfen.
Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Beschluß und einer vorangegangenen Offenlegung der Vertretungsverhältnisse berechtigt das Registergericht nicht, die Vorlage einer Vertretungsbescheinigung zu verlangen.
Durch die Anmeldung seitens des Geschäftsführers der GmbH ist noch die hinreichende innergesellschaftliche Eigenkontrolle gewährleistet, daß tatsächlich ein Beschluß der Gesellschafter zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet wird, der durch vertretungsberechtigte Personen gefaßt wurde (Kirstgen, Rpfleger 1989, 67 f.).
Landgericht Berlin, Beschluß vom 03.12.1997 - 98 T 119/97 Landgericht Berlin, Beschluß vom 20.01.1998 - 98 T 124/97
FGG § 12; GmbHG § 39
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Vertretungsbefugnis bei ausländischer Gesellschaft
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Wird dem Handelsregister im Zusammenhang mit einer Anmeldung die Vertretungsbefugnis einer ausländischen Gesellschaft nachgewiesen, so hat das Registers auch bei einer drei Jahre später erfolgenden weiteren Anmeldung davon auszugehen, daß die seinerzeitigen Vertretungsverhältnisse weiterbestehen, sofern es keine Anhaltspunkte für eine Änderung hat.
LG Berlin, Beschl. v. 20.01.1998 - 98 T 124/97
FGG § 12; GmbHG §§ 39, 54
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Öffentliche Beweiskraft der Postzustellungsurkunden auch nach der Privatisierung
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Postzustellungsurkunden kommt auch nach der Privatisierung der Post die Beweiskraft öffentlicher Urkunden zu.
LG Bonn, Beschluß v. 15.12.1997 - 13 O 421/97 ZIP 1998, 401
ZPO § 418
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Quelle: www.dnoti.de
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